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Hintergrunddienst - Betreuer-vor-OrtHintergrunddienst - Betreuer-vor-Ort

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Ansprechpartner

Herr
Michael Schulz
stellv. Bereitschaftsleiter

Hauptstraße 17
77723 Gengenbach

Der Betreuer vor Ort (BvO) ist die kleinste Einheit des Betreuungsdienstes. Sie ist für den Einsatz unterhalb der Schutz und Versorgungsstufe 1 („Einsatz Level 0") vorgesehen.

Was ist ein Betreuer vor Ort (BvO)?

Der BvO ist in erster Linie Ansprechpartner und Kümmerer.

- Ansprechpartner    für die Leitstelle, Polizei oder Feuerwehr. Er
unterstützt bei der Lagefeststellung stellt das Bindeglied zu den anderen Rotkreuzeinheiten (z.B. Betreuungsgruppe), dem Katastrophenschutz, Kirchen und weiteren in Betracht kommenden (medico-sozialen) Einrichtungen dar. Der BvO bietet den Organisationen die Möglichkeit, Menschen in besonderen Notsituationen, für deren Versorgung sie selbst nicht ausreichend in der Lage sind, zu unterstützen.

- Kümmerer    für Personen, die Hilfe brauchen. Also solche, die plötzlich und
unvorbereitet in Not geraten sind. Er nimmt den Kontakt mit ihnen auf,
ermittelt den benötigten Unterstützungsbedarf und organisiert dementsprechend
weiterführende Hilfen. Das Hauptaugenmerk liegt demnach auf der Vermittlung der notwendigen Hilfemaßnahmen. Die Betreuer-vor-Ort-Tätigkeit richtet sich nach der „Empfehlung für Mindestanforderungen an Ressourcen des DRK-Betreuungsdienst“ aus dem Jahr 2013. Im Rahmen der Strategie 2010plus des Bundesverbandes wurde das „Pilotprojekt Betreuungsdienst“ initiiert, das sich mit der bundesweiten Neuausrichtung des DRK-Betreuungsdienstes beschäftigte.

Wem hilft der Betreuer-vor-Ort?

Grundsätzlich alle hilfe- und unterstützungssuchenden Personen: die situativ sich nicht selbst helfen können, ereignisbedingt Unterstützung benötigen, plötzlich und unvorbereitet in „Not“ geraten sind.

Welches Aufgabenspektrum beinhaltet es?

  • Informationen und Aufklärung für Betroffene
  • Soziale Betreuung / Begleitung; speziell auf die jeweilige Notfallsituation ausgerichtet
  • Soziale Betreuung für besonders Hilfebedürftige
  • Besondere Aufgaben: „Hausnotruf (HNR)-Hintergrunddienst“

Wie funktioniert die Alarmierung?

BvO-Einsatzkräfte sind u.a. immer dann zu alarmieren, wenn ein sozial
indizierter Hausnotrufalarm bei der Hausnotrufleitstelle eingeht.
Daraufhin erfolgt die Alarmierung des BvO mittels internem
Alarmierungssystem.

Wie sehen die Voraussetzungen aus?

Persönlich:

- volljährig, geschäftsfähig
- gesundheitliche und körperliche Eignung
- soziale und interkulturelle Kompetenz
- Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung
- Akzeptanz von Supervision
- Höfliches Auftreten
- Teamfähigkeit
- Stressresistenz

Fachlich:

- (erweiterte) Erste Hilfe-Ausbildung
- HGA Betreuungsdienst
- HGA PSNV
- Aktuelle IfSG-Unterweisung
- FDA Sanitätsdienst ODER  Betreuungsdienst
- Fundierte Kenntnisse über das DRK

Vergleichbare Qualifikationen können anerkannt werden.

Wo gibt es den nächsten Betreuer-vor-Ort im Kreisverband Offenburg?

Das System des Betreuers vor Ort im Kreisverband Offenburg ist ein zentral organisiertes System. Das heisst, es ist ein Zusammenschluss mehrer Ortsvereine, die sich unter der Leitung der Kreisbereitschaftsleitung über einen Helferpool organisieren. Ausgangspunkt ist immer die Kreisgeschäftsstelle in Offenburg. Von dort aus werden die verschiedenen Orte je nach Notwendigkeit angefahren.

Sie wünschen weitere Informationen?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner des Ortsverein Gengenbach, siehe oben rechts, Kontakt auf.